Kilian Mayer
Co-Founder, AO
Adam El-Hamalawi
Co-Founder, CEO
We are Adam & Kilian, two multimedia artists from Vienna. We do a whole bunch of things, live and in the studio. We mostly work on music, podcasts, concerts, music videos, advertisements, television and documentaries.
Co-Founder, AO
Co-Founder, CEO
office@stuart-media.com
Zentagasse 3 (Ecklokal)
1050 Vienna, AT
+43 1 505 8050
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Stuart Media GmbH (Auftragnehmer) mit deren Kunden (Auftraggeber), sofern im Einzelfall nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart ist. Stehen unsere AGB mit Bedingungen unseres Kunden in Widerspruch, so gehen unsere AGB vor, auch worin wir denen unseres Vertragspartners nicht widersprochen haben. Die Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge und Bestellungen, selbst wenn der Text unserem Vertragspartner nicht erneut mit dem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung zugesandt wird.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuer. Die Rechnungslegung erfolgt soweit möglich umgehend nach Lieferung. Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig, falls nicht
ausdrücklich anderes vereinbart. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen entsprechend. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen sind wir berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die sofortige Rückgabe unserer Geräte zu verlangen. Der Mieter ermächtigt uns, unter Verzicht auf sein Hausrecht zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Geräte lagern. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie oder Gewährleistungsansprüchen, oder Bemängelungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug werden von der Stuart Media GmbH Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen. Beim Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vor-prozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld. Ein Skontoabzug wird nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung anerkannt. Wenn der Auftragnehmer auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Zahlungen. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt, Verzugszinsen zu verrechnen und werden hierdurch Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten vor-prozessualen Kosten wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros zu refundieren. Darüber hinaus ist vom Auftraggeber jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten des Auftragnehmers anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
Der Auftragnehmer bleibt uneingeschränkt Eigentümer von allen vermieteten Waren. Die
Weiterveräußerung, Vermietung oder Überlassung an Dritte (mit oder ohne Entgelt) ist ohne
schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers nicht gestattet. In jedem Fall einer vertragswidrigen Überlassung an Dritte ist der Auftragnehmer zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages und zur sofortigen Rückforderung der Waren berechtigt. Eine Verpfändung oder sonstige Belastung vermieteter Waren ist unzulässig und dem Auftragnehmer gegenüber unwirksam. Der Auftraggeber hat bei drohender Verpfändung oder sonstiger Belastung diese Vertragsbestimmung dem ausführenden Organ bekanntzugeben und den
Auftragnehmer unverzüglich von diesen Vorgängen telefonisch und schriftlich zu unterrichten. Wird ein Mietvertrag innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit storniert, gilt ein pauschales Ausfallsentgelt von 80% des gesamten vereinbarten Entgeltes als vereinbart. Wird ein Mietvertrag innerhalb von 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit storniert, gilt ein pauschales Ausfallsentgelt von 50% des gesamten vereinbarten Entgeltes als vereinbart. Wird ein Mietvertrag mehr als 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit storniert, gilt ein pauschales Ausfallsentgelt von 20% des gesamten vereinbarten Entgeltes als vereinbart.
Die Mietzeit wird von dem Zeitpunkt berechnet, ab dem die Geräte verbindlich bestellt sind, spätestens jedoch ab Bereitstellung oder Auslieferung aus unserem Lager bis zur Wiederanlieferung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Transportzeit gilt als Mietzeit, Versandbereitschaft ab Lager gilt als Mietzeit. Für Geräte, die vor 12 Uhr mittags abgeholt oder geliefert werden, ist der volle Tagessatz zu bezahlen; Das gleiche gilt, falls die Geräte nach 12 Uhr mittags zurückgegeben werden. Sonntage und gesetzliche Feiertage innerhalb der Mietzeit werden nur dann nicht berechnet, wenn die Geräte an diesen Tagen nachweislich nicht benutzt werden. Bei Nichtbenutzung gemieteter Geräte, welche beim Mieter verbleiben, wird kein Abzug gewährt. Bei verspäteter Rückgabe ist der Auftragnehmer berechtigt, für jeden angefangenen Tag den Tages-Mietpreis laut Mietpreisliste sowie entstehende Kosten und Schäden zusätzlich zum vereinbarten Entgelt in Rechnung zu stellen. Werden die Vertragsgegenstände nicht von unserem Lager abgeholt, sondern an einen anderen Ort versandt, so trägt der Mieter die Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten. Die Geräte gelten mit Übergabe an den Transporteur als dem Mieter zur Verfügung gestellt. Die Gefahr geht mit dem Verlassen des Lagers auf den Mieter über. Dies gilt auch im Falle eines Transportes durch unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragten Dritten. Bei Verbringung der Geräte ins Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und trägt auch hierfür die Kosten und Risiko.
Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme und vor Inbetriebnahme der Geräte und des Zubehörs von deren einwandfreiem Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Ist diese Überprüfung bei der Übernahme nicht möglich, ist sie
ehebaldigst, jedenfalls rechtzeitig vor Inbetriebnahme nachzuholen, allfällige Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich telefonisch und schriftlich mitzuteilen. Das gilt auch dann, wenn die Waren durch Erfüllungsgehilfen abgeholt werden. Die Übernahme der Geräte gilt als ausdrückliche Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes. Die Eignung der Waren für bestimmte Verwendungszwecke ist vom Auftraggeber vor Vertragsabschluss festzustellen. Der Mieter übernimmt während der Mietzeit für die gemieteten Gegenstände samt Zubehör die uneingeschränkte Haftung und zwar auch für Zufallsschäden und höhere Gewalt. Er ist verpflichtet, die Geräte für die Dauer der Mietzeit ordnungsgemäß und einem erhöhten Sorgfaltsmaßstab entsprechend zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Sämtliche Ansprüche, sei es Minderung, jeglicher Schadenersatz oder Zurückbehaltungsrechte wegen behaupteter Mängel der Mietsache, die nicht ordnungsgemäß gerügt worden sind, sind unter allen Umständen ausgeschlossen. Insbesondere besteht unter diesen Umständen keinerlei Haftung für direkte und indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Geräte samt Zubehör entstehen oder für am Drehort entstandene Schäden. Sämtliche während der Mietzeit eintretende Beschädigungen, Verschlechterungen und sonstige Veränderungen der Mietgegenstände sowie durch derartige Ereignisse verursachte Folgeschäden / Aufwendungen gehen zu Lasten des Mieters. Sollten während der Mietdauer Schäden auftreten (wie z.B. aus Feuchtigkeit, aus unsachgemäßem Gebrauch, aus Bedienungsfehlern, aus fahrlässigem Verhalten, aus Betrieb durch ungeeignete Energiequellen, aus mangelhafter Wartung, aus Missachtung von Betriebsvorschriften,
aus übermäßiger Beanspruchung, aus Anwendung ungeeigneter Betriebsmittel, wegen chemischer oder elektronischer Einflüsse), so verpflichtet verpflichtet sich der Auftraggeber, alle notwendigen Reparaturen vom Auftragnehmer durchführen zu lassen und die Kosten dafür zu tragen. Dem Auftraggeber obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für den Schadensgrund. Der Mieter hat jedes Verschulden seiner Mitarbeiter und Beauftragten oder sonstigen Personen, deren Verhalten der Mieter zu verantworten hat und die aus Anlass der Tätigkeit des Mieters Kontakt mit den Mietgeräten haben, zu vertreten und dafür in vollem Umfang einzustehen. Der Kunde hat für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften zu sorgen. Sämtliche während der Mietzeit eintretende Beschädigungen, Defekte an den Geräten oder Zubehörteilen, Verluste oder Transportschäden sind uns unverzüglich zu melden. Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, es handelt sich um die Beseitigung von Mängeln, von denen der Mieter nachweist, dass diese ihm oder seinen Mitarbeitern, Beauftragten oder sonstigen Personen, deren Verhalten der Mieter zu verantworten hat, nicht zuzurechnen sind. Soweit es sich nicht um bei Übernahme der Geräte ausdrücklich gerügte Mängel oder solche die auch bei sorgfältiger fachmännischer Prüfung anlässlich der Übernahme nicht entdeckt werden konnten und unverzüglich schriftlich gerügt worden sind handelt, ist der Mieter bei Störungen oder Ausfällen weder von der Zahlung der Miete befreit noch zu deren Minderung berechtigt. Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Er haftet für alle Schäden, die durch einen unfachmännischen bzw. unsachgemäßen Gebrauch der ihm überlassenen Geräte entstehen. Er haftet für sämtliche Schäden, die durch eine verspätete oder nicht ordnungsgemäße Rückgabe der Mietgegenstände entstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zu tragenden Reparaturen oder der Wiederbeschaffung bei Totalschaden oder Verlust, Ersatz in Höhe der Mietgebühr zu bezahlen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Geräte bei Rückgabe sofort zu untersuchen. In der rügelosen Rücknahme der Geräte liegt keine Bestätigung von deren Mangelfreiheit und deren Vollständigkeit. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Geräte nach Übergabe eingehend zu prüfen und etwaige Mängel und Verluste binnen angemessener Frist, diese beträgt jedoch mindestens zwei Wochen, nach Rückgabe anzuzeigen. Stuart Media GmbH haftet weder für Beschädigung oder Diebstahl von mitgebrachten Geräten, noch für Personenschäden während des Aufenthalts in den Räumen von Stuart Media GmbH.
Eine eventuelle Garantieleistung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Eine
Garantiezusage seitens des Auftragnehmers ist in jedem Falle an den Abschluss eines
Instandhaltungsvertrages für Wartung und Reparatur entsprechend den hierfür geltenden
Bedingungen des Auftragnehmers gebunden. Ein solcher Instandhaltungsvertrag bildet ein eigenes Rechtsgeschäft. Eine eventuelle Garantiegewährung seitens des Auftragnehmers erstreckt sich nicht auf jene Aggregate und Teile, die infolge ihres normalen Gebrauches verschleißen und regelmäßig erneuert werden müssen. Mängel innerhalb der Garantiezeit sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Auftreten, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen, schriftlich mitzuteilen. Jede eventuell vereinbarte Garantiegewährung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen am Garantieobjekt von Personen vorgenommen werden, die nicht vom Auftragnehmer stammen bzw. nicht von diesem autorisiert sind oder bei Wechsel des Besitzers des Garantieobjektes. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass der Auftraggeber sämtlichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag voll und ganz inkl. aller Nebengebühren nachgekommen ist. Über die vereinbarte Garantieleistung hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Mängel wegen Beschaffenheit und Lieferungen sind in Fällen gesetzlicher bzw. vereinbarter
Gewährleistung innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware im Lieferort schriftlich dem
Auftragnehmer mitzuteilen. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leistet der
Auftragnehmer nach seiner Wahl jeweils ab Geschäftssitz kostenlose Mängelbehebung, kostenlosen Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware bzw. Stücke. Sonstige Mängelfolgen sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine wie immer geartete Haftung bzw. Schadensvergütung für Schäden, Kapital- und Zinsverluste, die durch Fehler und/oder Störungen an Waren, Lieferzeitüberschreitungen sowie durch Lieferzeit bei Ersatzteilen entstehen, ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden ist in jedem Falle ausgeschlossen. Rücksendung beanstandeter Ware bedarf des ausdrücklichen vorherigen Einverständnisses des Auftragnehmers und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Auftraggeber nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Verbesserung
innerhalb angemessener Frist zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen, zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind unwesentliche Mängel welche die Funktionstauglichkeit des Produktes nicht beeinträchtigen, sowie Schäden aus betriebsbedingter Abnutzung, aus betriebsbedingtem Verschleiß, aus Feuchtigkeit, aus unsachgemäßem Gebrauch, aus Bedienungsfehlern, aus fahrlässigem Verhalten, aus Betrieb durch ungeeignete Energiequellen, aus mangelhafter Wartung, aus Missachtung von Betriebsvorschriften, aus übermäßiger Beanspruchung, aus Anwendung ungeeigneter Betriebsmittel, wegen chemischer oder elektronischer Einflüsse sowie infolge anderer Gründe, die nicht auf dem Verschulden des Auftragnehmers beruhen. Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder Umbauten alter sowie fremder Erzeugnisse übernimmt der Auftragnehmer keine wie auch immer geartete Haftung. Bei Verbrauchergeschäften kann sich der Auftragnehmer bei der Gattungsschuld von den Ansprüchen des Auftraggebers auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass er innerhalb angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht. Sofern es sich um eine Gattungsschuld handelt, kann sich der Auftragnehmer überdies von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen kann.
Alle Angebote sind freibleibend. Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages, sofern solche auflaufen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
Bei Kundenseitigem Storno von Angeboten, die nicht ausschließlich die Miete von Geräten betreffen, sind zwischen 14 und 10 Tagen vor dem Event, der Session oder dem Termin für Dienstleistungen 25%, zwischen 10 und 5 Tagen vor dem Event, der Session oder dem Termin für Dienstleistungen 50%, zwischen 5 und 2 Tagen vor dem Event, der Session oder dem Termin für Dienstleistungen 75% und ab 48 Stunden vor dem Event, der Session oder dem Termin für Dienstleistungen 100% der Nettosumme des Angebots zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer als Stornogebühr zu leisten.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.
Letztstand: 20. November 2025
keinen schritt zurück
We’re a team of young creators, consisting of filmmakers, sound-engineers, writers and lighting technicians. We have produced multiple advertisements for high-profile brands, live-streams for major publications, high production value music-videos for up-and-coming artists, audio-books and a movie.
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